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DER GRÖSSTE ABERGLAUBE IST 
DER GLAUBE AN DIE VORFAHRT!
Jacques Tati, frz. Filmschaupieler und -regisseur

Verkehrsrecht

Wie schnell kommt es zu einem Verkehrsunfall, wie leicht zu einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und damit zu einem drohenden Fahrverbot oder gar einem Entzug der Fahrerlaubnis?
So vielfältig die Gefahren im Straßenverkehr sind, so diffizil ist die rechtliche Handhabe und Würdigung eines verkehrsrechtlichen Falles. In Unfallangelegenheiten machen wir für Sie selbstverständlich alle denkbaren abrechenbaren Schadenspositionen geltend. Wenn Sie glauben, dass dies schon durch die gegnerische Haftpflichtversicherung geschieht, so entspricht dies leider nicht den Tatsachen. Aufgrund des derzeitigen Schadensmanagements der Versicherer werden dem Geschädigten bei Nichtbeauftragung eines Verkehrsrechtsanwalts fast immer berechtigte Ansprüche vorenthalten. 
Oftmals ist es entscheidend, dass von vornherein eine umfassende Beurteilung in rechtsgebietübergreifender Weise erfolgt. Stehen z.B. bei einem Unfall zivilrechtliche Ansprüche scheinbar im Vordergrund, wäre es verfehlt, verkehrsstraf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Aspekte nicht mit derselben Sorgfalt zu behandeln. Denn daraus können sich - auch für die zivilrechtliche Schadensregulierung - erhebliche Nachteile für den Unfallbeteiligten ergeben. Gerade im Verkehrsrecht zahlt sich deshalb eine weitblickende anwaltliche Rundumbetreuung für den Mandanten regelmäßig aus.

Rechtsanwalt Dirk Weskamp-Lorenz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV und hilft Ihnen bei allen Fragen rund um das Verkehrsrecht.
Dazu gehören insbesondere:

Straf- und Bußgeldverfahren

Unfallregulierung

  • Schmerzensgeld
  • Schadensersatz
  • Kaskoschäden

Fahrerlaubnisrecht einschließlich MPU

Links:

Bußgeldkatalog



Downloads für das Fachgebiet Verkehrsrecht: