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Aktuelles der Kanzlei Weskamp

E-Zigarette beim Autofahren kann teuer werden

Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 25.09.2025, Az: III-1 ORbs 139/25 entschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette mit Touch-Display während der Autofahrt gegen das Handy-Verbot verstößt. Das OLG hat bei der Bedienung des Touch-Displays der E-Zigarette die Nutzung eines „elektronischen Geräts mit Berührungsbildschirm“ erkannt und dabei nicht auf die Hauptfunktion des Geräts, sondern vielmehr auf das Ablenkungspotential durch die Bedienung abgestellt. Das Verstellen der Stärke seiner E-Zigarette auf dem Touch-Display hat dem Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 150,00 EUR und zusätzlich 1 Punkt in Flensburg eingebracht.

Fazit:

Ob Navi, Handy oder eben E-Zigarette mit Touch-Screen: Wer kein Bußgeld riskieren will, sollte während der Fahrt die Finger vom Display lassen!