Anwaltsvollmacht meiner Kanzlei in Bad Driburg
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Um Sie als Anwalt vor Gericht oder den Strafverfolgungsbehörden zu vertreten, benötige ich eine Vollmacht von Ihnen. Diese ermöglicht es mir, auf Ihren Wunsch hin Kontakt zum Anwalt der Gegenseite aufzunehmen, rechtliche Einkünfte einzuholen und mich zu Ihrem Sachverhalt zu äußern. All dies kann ich nur mit Ihrer Erlaubnis tun. Mithilfe einer Vollmacht bin ich befugt, Sie zu vertreten und in Ihrem Namen zu handeln.
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